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Ermäßigter USt-Satz für digitale Anleitungen: Erklärung & rechtliche Einordnung

Überblick

Allgemeine Hinweise für dich als Autor*in auf Crazypatterns in Bezug auf ermäßigte Steuersätze in Deutschland und Österreich.

Dieser Hilfeartikel bietet dir eine allgemeine Orientierung zur komplexen Frage, wann für digitale Anleitungen der ermäßigte oder der reguläre Umsatzsteuersatz gilt. Maßgeblich sind stets die geltenden Gesetze und die Entscheidungen der Finanzbehörden im Einzelfall.

1. Was das Gesetz erlaubt – aber nicht pauschal festlegt

Grundsätzlich unterliegen digitale Produkte, wie z. B. Handarbeitsanleitungen als PDF-Datei, dem Regelsteuersatz der Umsatzsteuer (in Deutschland derzeit 19 %, in Österreich 20 %).

Allerdings gibt es in beiden Ländern eine wichtige Ausnahme: Für bestimmte elektronische Publikationen gilt ein ermäßigter Steuersatz. Diese Vergünstigung ist jedoch nicht allgemein für „digitale Inhalte“ gültig, sondern knüpft an enge Voraussetzungen an.

Deutschland (7 % ermäßigter Satz):
Der ermäßigte Satz gilt nur für elektronische Publikationen, die in ihrer Art einem der in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Druckerzeugnisse entsprechen. Begünstigt sind z. B. Bücher, Broschüren, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder- und Malbücher für Kinder oder Noten in elektronischer Form.

Österreich (10 % ermäßigter Satz):
Auch hier gilt der ermäßigte Satz für elektronische Publikationen, die einem physischen Druckerzeugnis (insbesondere Büchern und Broschüren) entsprechen. Ausgeschlossen sind Inhalte, die vorwiegend aus Videoinhalten bestehen oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen.

Das Kernproblem für Handarbeitsanleitungen:

Digitale Strick-, Häkel- oder Nähanleitungen sind in den Gesetzen nicht als eigene Kategorie genannt. Eine Anleitung kann daher nur dann mit dem ermäßigtem Satz besteuert werden, wenn sie im Einzelfall als „Buch“ oder „Broschüre“ im umsatzsteuerrechtlichen Sinne eingestuft wird. Dies schließt nicht aus, dass einzelne Werke – insbesondere sehr umfangreiche, buchähnliche Anleitungen – für eine Ermäßigung qualifiziert sein können.

Ob dies der Fall ist, hängt von der konkreten Gestaltung deines Werks ab. Es gibt hierfür keine pauschale Regel.

Indizien, die für eine Einstufung als „Buch/Broschüre“ sprechen können:

  • Umfangreicher Text- und Bildanteil, der über eine reine Kurzanweisung hinausgeht.
  • Eine gewisse Struktur, z. B. durch ein Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Vorwort, Impressum („Paratexte“).
  • Vermittlung von Wissen und Techniken, die dem Werk einen lehrenden oder sammelwürdigen Charakter verleihen.
  • Gegebenenfalls eine ISBN (wobei dies keine zwingende Voraussetzung ist).

Indizien, die eher dagegen sprechen:

  • Sehr kurzer Umfang (z. B. nur ein oder zwei Seiten).
  • Reine, unkommentierte Darstellung eines Schnittmusters oder Zählmusters.
  • Interaktive Elemente, die über einfache Verlinkungen oder eine Suchfunktion hinausgehen und den Charakter eines Software-Tools annehmen.

Letztlich bleibt es eine Einzelfallentscheidung.

2. Wer das rechtlich verbindlich feststellt

Eine für alle Seiten (dich, uns als Plattform, das Finanzamt) rechtlich bindende Einstufung, ob eine konkrete Datei dem ermäßigtem Steuersatz unterliegt, kann ausschließlich die zuständige Finanzbehörde treffen.

  • Deutschland: durch eine verbindliche Auskunft deines zuständigen Finanzamts (§ 89 Abs. 2 AO).
  • Österreich: durch einen Auskunftsbescheid deines zuständigen Finanzamts (§ 118 BAO).

Gutachten, Stellungnahmen oder Einschätzungen Dritter (auch von Steuerberatern oder Kanzleien) sind für die Finanzbehörden nicht rechtsverbindlich. Bindend ist nur die behördliche Entscheidung, die sich exakt auf den im Antrag beschriebenen Sachverhalt bezieht.

3. Unsere praktische Handhabung als Plattform

Als Betreiber der Plattform sind wir rechtlich nicht befugt, eine verbindliche steuerliche Klassifizierung für hunderttausende unterschiedliche Werke vorzunehmen. Die Anwendung des Regelsteuersatzes ist daher für die Plattform Crazypatterns der sicherste und einzig praktikable Weg.

Jede andere Handhabung (z.B. eine eigene Einstufung) würde ein enormes rechtliches und finanzielles Risiko für die Plattform und potenziell auch für dich als Autor*in schaffen (Stichwort: Steuernachzahlungen, Haftung). Das Vorgehen steht im Einklang mit den Anforderungen an die kaufmännische und juristische Sorgfalt.

Um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu gewährleisten, gilt bei uns daher folgender Grundsatz:

  • Grundsatz: Wir führen für alle digitalen Handarbeitsinhalte die Umsatzsteuer zum Regelsteuersatz ab.
  • Ausnahme: Solltest du uns für ein bestimmtes Werk eine bindende behördliche Auskunft vorlegen, die unsere Verkäufe an Endkunden betrifft (siehe Punkt 4) und aus der die Einstufung zum ermäßigten Satz hervorgeht, werden wir die steuerliche Behandlung für die betroffenen Werke für alle zukünftigen Verkäufe entsprechend anpassen.

4. Wie du als Autor*in vorgehen kannst

Wenn du eine Einstufung zum ermäßigten Satz anstreben möchtest, kannst du beim für dich zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft (DE) bzw. einen Auskunftsbescheid (AT) beantragen.

Dieser Prozess ist jedoch formell und in der Regel mit Aufwand und Kosten verbunden. Für eine erfolgreiche Beantragung musst du den Sachverhalt umfassend beschreiben und eine konkrete Rechtsfrage stellen.

Wichtiger rechtlicher Hinweis: Eine solche Auskunft ist streng an den Antragsteller und den beschriebenen Sachverhalt gebunden. Da Crazypatterns als Verkäufer gegenüber den Endkund*innen auftritt, muss sich ein Antrag auf eine verbindliche Auskunft explizit auf diesen Verkaufsvorgang beziehen, um für uns anwendbar zu sein. Eine allgemeine Auskunft, die sich nur auf deine eigenen Direktverkäufe bezieht, ist auf die Verkäufe über Crazypatterns nicht übertragbar. Wir empfehlen, dies vorab mit deiner Steuerberatung zu klären.

Solltest du einen für uns anwendbaren Bescheid erhalten, lege uns diesen bitte vor. Wir können dann die Besteuerung für die betroffenen Werke anpassen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Hilfeartikel wurde sorgfältig geprüft und bietet eine allgemeine Orientierung. Er kann und soll jedoch keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen. Die Verantwortung für die korrekte steuerliche Behandlung deiner Einkünfte liegt bei dir in Zusammenarbeit mit deiner steuerlichen Beratung. Maßgeblich sind stets die geltenden Gesetze und die Verwaltungsauffassung der Finanzbehörden.

Stand: Oktober 2025

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