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Dienstag, 9. März 2021 um 16:51
Hallo Zusammen,
vielleicht ist der Betreff unglücklich gewählt.

Von meiner Seite ist das Rechtlich gesehen bewusst.

Aber wie sieht es umgekehrt aus?

Wenn jemand mit einer Anleitung (egal wo her) zu mir kommt und möchte von mir etwas angefertigt bekommen.

Bsp.: Hier in dem Fall war es vor Jahren meine Mutter die eine Weste gestrickt haben wollte. Die Anleitung kam aus einer Zeitschrift. Ich selber habe mir auch eine gemacht. Es geht aber nicht um meine Mutter sondern
Allgemein.



Es grüßt ganz herzlich
Luetko
Antwort

Donnerstag, 11. März 2021 um 13:37
(Die folgende Antwort stellt keine Rechtsberatung dar!) 

Hallo. 

Ich sehe das so: wenn die Anleitung von derjenigen Person bereits gekauft wurde und sie dir sozusagen als Leihgabe für den Zeitraum, den du für die Fertigung brauchst, überlassen wird (nicht vervielfältigt, das ist wichtig!), dürfte das in Ordnung sein. 

Um aber sicher zu gehen, würde ich mich beim Autor der Anleitung oder beim Verlag der Zeitschrift absichern. 

Herzliche Grüße 
Michaela 
Antwort

 

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