Hallo,
ja, das sind eine Menge Fragen. Vor denen stand ich vor Jahren auch einmal.
Was ich Dir auf jeden Fall schonmal beantworten kann, es gibt kein: "
Bisschen verkaufen, also kein großes Geschäft machen." Wenn Du hier im öffentlichen Raum Anleitungen zum Verkauf anbietest, dann handelst Du gewerblich!
Die ersten Schritte wären:
- Du brauchst, wenn Du einen Vollzeitjob hast, die Erlaubnis Deines Arbeitgebers ein "Nebengewerbe" zu betreiben.
- Du musst Dir einen Gewerbeschein bei der Stadt besorgen. Die Gebühren dafür sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich (ich glaube, bei mir waren es 25 €)
- Wenn Du den Schein hast, bekommst Du automatisch Post vom Finanzamt. Dort musst Du dann die Kleinunternehmerregelung beantragen, damit Du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen musst. Es gibt aber Ausnahmen für Verkäufe innerhalb der EU. Hier bist Du auch als Kleinunternehmer verpflichetet Umsatzsteuer in die einzelnen Länder abzuführen. Das geht aber auch gebündelt im MOSS Verfahren. Oder Du trittst diese Steuerpflicht an CP ab und bezahlst dementsprechend höhere Provision
- Du wirst auch Post von entweder IHK oder Berufsgenossenschaft bekommen, je nachdem was in Deinem Gewerbeschein steht.
- Für das Finanzamt musst Du jährlich eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung aufstellen (EÜR)
- Impressum und Widerrufsrecht sind Pflichangaben für das Internetgeschäft
Das wären mal die ersten Punkte, die mir so auf die Schnelle einfallen. Da gibt es bestimmt noch mehr, was beachtet werden muss.
Nicht Bange machen lassen. Das ist am Anfang eine ganze Menge, aber da müssen am Anfang alle durch.
Lieben Gruß
Petra