Montag, 12. August 2019 um 12:07
Liebe Giselinde,
ich persönlich erlaube den Verkauf von geringen Stückzahlen bis etwa fünf Stück – und diese Sachen müssen vom Käufer meiner Anleitung oder einer Person aus dem direkten Umfeld, Familie und Freunde also, hergestellt worden sein. Nicht in China und auch nicht in kommerzieller Heimarbeit von Auftragnehmern. Eine gewerbliche Herstellung meiner Sachen von Auftragnehmern behalte ich in jedem Falle mir selbst vor. Ob ich das dann irgendwann mache oder nicht, ist meine Sache,.
Wer meine Sachen gewerblich herstellen und verkaufen will, also entweder mithilfe von beauftragter Heimarbeit und/oder in großen Stückzahlen, muss sich mit mir in Verbindung setzen. Wir können dann ggf. einen Lizenzvertrag aushandeln. Natürlich hätte ich nichts dagegen, wenn zum Beispiel Steiff eine Stricklinie aufmachen will und dafür Anleitungen von mir haben will. Aber dann muss verhandelt werden, denn ich will natürlich beteiligt werden.
Das ist völlig normal: Wer etwas erfindet, soll ja am Ende auch am kommerziellen Erfolg der fertigen Ware beteiligt werden. Ich kenne eigentlich keine Branche, wo das nicht so ist.
Wenn ich zum Beispiel ein Foto kaufe, so erwebe ich damit eine genau festgelegte Lizenz. Ich darf es zum Beispiel in Werbebroschüren verwenden, oder in Anzeigen. Wenn ich mehr will, es zum Beispiel auf Postkarten drucken und diese dann verkaufen, muss ich dem Fotografen eine weitaus teurere Lizenz abkaufen. Das ist genau geregelt und auch gut so. Es handelt sich hierbei um die sogenante Wertschöpfungskette, an der auch die eigentlich Macher, also die, die ganz am Anfang der Kette stehen, noch verdienen sollen. Tatsächlich kann nämlich kaum jemand nur von Ideen leben.
Lizenzen, also Nutzungsrechte, können vielgestaltig vergeben werden: mit limitierter oder unlimitierter Stückzahl, befristet oder unbefristet, exklusiv oder nicht exklusiv.
Mal ein Rechenbeispiel:
Du möchtest eine oder sogar mehrere meiner Anleitung nutzen, um davon in Eigenarbeit 20 Stück herzustellen und auf Kunsthandwerker-Märkten zu verkaufen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, ich berechne dir 50 Cent pro Stück, macht bei einer 20er-Lizenz 10 Euro plus Umsatzsteuer. Die 50 Cent schlägst du dabei am Besten auf den Verkaufspreis. Wenn es ein Renner wird, kaufst du einfach nochmal ein paar Lizenzen.
Aber jetzt kommt ein großer Hersteller um die Ecke, der gerne in China viele Tausend Stück herstellen möchte. Da er nicht weiß, ob er vielleicht, wenn's ein Verkaufsschlager wird, noch mehr herstellen wird, möchte er eine sowohl zeitlich als auch stückzahlmäßig unlimitierte Lizenz, und exklusiv soll sie auch noch sein. Exklusiv und unlimitiert bedeutet für mich: Ich darf diese Anleitung nie wieder selbst verkaufen, sie ist also für mich für immer "verbrannt". Das lasse ich mir dann natürlich bezahlen, anstreben würde ich auf jeden Fall eine vierstellige Summe – aber da käme es sicher auf mein Verhandlungsgeschick an. (Leider ist mir so etwas nämlich noch nicht passiert ;-))
Ich schätze aber mal, das fast niemand hier etwas dagegen hat, wenn mal vereinzelt ein selbstgemachtes Stück auf einem Wollmarkt verkauft wird ...
Ganz liebe Grüße sendet
Deine/eure Steffi