Ich stelle sehr gerne Amigurumis her. Leider Stapel die sich zu Hause aufgrund fehlender CE-Kennzeichung darf ich diese eigentlich nicht verkaufen , spenden oder gar verschenken.
was macht man mit sowas? Die einzigste was ich jetzt gefunden habe ist es nach Afrika oder Pakistan zu schicken( möchte ich nicht) haben genügen eigene Kinder die sich drüber freuen würden, darf ich offiziell aber nicht), oder das ganze in den Müll zu werfen, aber für 2 Monate arbeit zu schade.
( leider kenn ich im Bekanntenkreis keinen der ihn haben möchte)
Wie kommst Du darauf, dass man selbst Gemachtes nicht verschenken oder verkaufen darf bzw. dafür eine CE-Kennzeichnung braucht? Mit dem CE-Kennzeichen bestätigt der Hersteller, dass bestimmte EU-weit geltende Richtlinien und Normen eingehalten werden. Das Zeichen wird für den europäischen Binnenmarkt gebraucht, also wenn Du Sachen im Großen Stil maschinell herstellen und europaweit verkaufen möchtest. Egal ob Socken, Figuren oder Marmelade, Selbstgemachtes hat nie ein CE-Zeichen. ;) Wenn Du beim Verschenken/Verkaufen sagt, ob und wie die Teile gewaschen/gepflegt werden können und ob sie für Kinder unter 36 Monate geeignet sind, müsste das vollkommen ausreichen.
Dann bitte einmal schlau machen . Ce Kennzeichnung bei Spielsachen.
alles was zum Spielen animiert oder eine Tierform hat muss auf CE geprüft werden ( geprüfte Sicherheit) gilt auch für selbstgemachtes. Ansonsten macht man dich Strafbar
wenn du das Zeug nach Amerika und so verkauft ist es legal. Innerhalb Eu darfst es nicht und wird mit 100.000 Bußgeld bestraft, wenn sie dich erwischen oder dir einer am Bein pullert.
Das Problem der CE-Kennzeichnung macht in Handarbeitsforen schon länger die Runde.
Häkeltiere und alles Gehäkelte oder Gestrickte, was zum Spielen anregt undverkauft wird, auch für wohltätige Zwecke oder Spenden, unterliegt der CE-Kennzeichnungspflicht.
Christin hat mit ihrer oben stehenden Aussage vollkommen recht.
Vielen ist das noch gar nicht bewußt oder sie verkaufen unter dem Motto " wo kein Richter da kein Kläger". Vielleicht weisen sie auch darauf hin, dass es sich um kein Spielzeug, sondern um einen Dekogegenstand handelt.
Im Privatbereich spielt die Kennzeichnung keine Rolle.
Laut der Seite *Link entternt, Mod* gilt das Produktsicherheitsgesetz nur für Personen oder Unternehmen (auch Vereine), die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereit stellen. Für Privatpersonen ohne einschlägige Geschäftstätigkeit, die privat Spenden anfertigen, gilt das lt. dieser Seite nicht. Gleiches gilt, wenn selbst gemachte Spielzeuge innerhalb von Familie und Freundeskreis verschenkt werden. Auch selbst gemachte Kleidung, die verschenkt oder gespendet wird, muss nicht gekennzeichnet sein.
Ich hab mal ganz doof bei der zuständigen Behörde nachgefragt, ob ich denn jetzt für meine Enkelkinder keine Spielzeuge mehr herstellen darf bzw. für jedes selbst gefertigte Spielzeug wochenlang unverständliche Normen und Vorschriften durcharbeiten und seitenlange Formulare ausfüllen müss, bevor ich es verschenke. Mal sehen, was die antworten.
Auch der *Link* verweist darauf, dass die CE-Kennzeichnung nach der 2. ProdSV NUR für Spielzeug gilt, das im Rahmen einer Geschäftstätigkeit verkauft oder verschenkt wird.
Das heist meine Erstlinge dürfte ich damit auch offiziell verkaufen oder wieder nicht weil ja wieder eine Geschäftstatikeit ist?( gibt nur Erstlinge,keine Zweitlinge)
verschenken ist okay, brauche damit keine Angst haben das mir jemand an mein Bein pullert.
Schön, dass Ihr hier eine angeregte Diskussion habt. Ich möchte nur bitten, keine externen Links in die Beiträge zu packen und auch keine Screenshots von externen Seiten. Ich muss das leider entfernen.
Ich wünsche Euch weiterhin viel Spaß hier im Forum.
Fragen rund um die CE-Kennzeichnung beantwortet man hier: info-zentrum@baua.bund.de.
Auch dort verwies man mich auf die 2. ProdSV und darauf, dass man keine Geschäftstätigkeit betreibt, wenn man selbst gemachte Sachen verschenkt. Das lege ich so aus, dass auch selbst hergestellte Spenden keine CE-Kennzeichnung brauchen, wenn man keiner einschlägigen Geschäftstätigkeit nachgeht.
Ups, hatte das mit den externen Links zu spät gesehen. Deshalb ohne Link: offiziell im Namen des Bundes zuständig für alle Fragen rund um die CE-Kennzeichnung ist die "BAuA" = Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Ich habe dort gerade nachgefragt, ob Kinder die ihnen geschenkten, selbst gemachten Spielzeuge denn irgendwann hobbymäßig auf dem Flohmarkt verkaufen dürfen oder ob sie vorher für jedes Unikat(!) eine CE-Kennzeichnung erstellen müssten. Zugleich habe ich gefragt, ob es wirklich gewollt ist, dass Privatpersonen, die hobbymäßig(!) ab und an geringe Mengen selbst hergestellter Spielsachen z.B. auf kirchlichen Weihnachtsbasaren oder zur Spendensammlung verkaufen möchten, für alle verkauften Spielsachen eine CE-Kennzeichnung brauchen.
Die Antwort gebe ich hier weiter.
Nach meiner Rechtsauffassung ist ein Hobby keine Geschäftstätigkeit, auch wenn das Hobby gelegentlich geringe Mengen Geld einbringt. Andererseits könnte man auch durch ein Hobby Waren auf dem Markt bereitstellen. Insofern bin ich gespannt,was die BAuA zu dem Thema sagt.
Das ganze Problem ist mir hier Dänemark total unbewusst! Hier erstellt niemand so eine CE Zertifikation für selbstgemachte Dinge! Wenn ich das jemandem erzählen würde, werden die mich als Lügner bezeichnen!🤗😂😅Muss ich das wirklich ernst nehmen?
Liebe Grüße aus eurem Urlaubsland😎
@juttacornelia: Frag doch mal bei der in DK zuständigen Behörde nach, ob man für (hobbymäßig) selbst hergestellte Spielzeuge eine CE-Kennzeichnung braucht, wenn man sie sporadisch z.B. auf Flohmärkten und Basaren oder um Spenden z.B. für den örtlichen Sportverein zu sammeln, verkaufen möchte. Ich fände es echt interessant, wie man das dort sieht. Eigentlich sollte in der EU ja alles gleich sein.
Das Thema ist für mich auch interessant. Bin gespannt was dabei rauskommt. Ich erstelle eigentlich Anleitungen für Amigurumis. Dabei haben sich über die Jahre schon viele Tierfiguren angesammelt. Einiges verschenke ich privat, aber so viele Abnehmer habe ich nicht in meinem Umkreis. Eigentlich würde ich sie gerne für einen guten Zweck spenden oder verkaufen. Da es alles Unikate sind, kommt eine Zertifizierung nicht infrage.
Frage mich an der Stelle, ob meine Tätigkeit als Autor, eine "einschlägige" Geschäftstätigkeit in diesem Sinne ist?
Übrigens manche Verkäufer versuchen mit dem Hinweis, dass es sich nicht um Spielzeug, sondern um Deko handelt, sich von der Kennzeichnungspflicht zu befreien. Das ist aber nicht wirksam. Wollte ich nur ergänzen.
Wenn du Amigurumis an Kindergärten, Schulen, Wohltätigkeitsorganisationen oder auf Flohmärkten/Veranstaltungen spendest:
Das Produkt wird als „in Verkehr gebracht“ betrachtet → CE-Kennzeichnung nötig.
Die Sicherheitsanforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie müssen erfüllt sein.
Sobald du Produkte an andere Personen verkaufst, verschenkst oder öffentlich zugänglich machst, z. B. auf Etsy, Flohmarkt oder Online-Shop:
CE-Kennzeichnungspflicht greift.
Du musst die Richtlinien der EU-Spielzeugrichtlinie erfüllen und Konformität nachweisen.
Mod-Edit zum Beitrag von blickfang-design:
Das hier ist keine Rechtsberatung und kann keine Rechtsberatung ersetzen. Bitte im Zweifelsfall mit einem Anwalt sprechen.
Hallo Christin,
habe nochmal überlegt, was Du mit den Amigurumis machen könntest. Hast Du schon mal daran gedacht, an Altenheime, Demenzgruppen oder Hospize zu spenden? Viele ältere Menschen mögen Figuren zum Anfassen oder als kleinen Trostspender. Dann ist jedenfalls sichergestellt, dass Du kein Spielzeug weitergibst.
Die CE-Kennzeichnungspflicht greift nur, wenn es sich um Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie handelt (also „Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen benutzt zu werden“).
@christin-apostel
wenn Du die Antwort der baua hier veröffentlichen möchtest, musst Du das Einverständnis der baua vorher erfragen, ansonsten darf das nicht hier veröffentlicht werden.
@blickfang-design:
Bist Du ausreichend qualitfiziert, um rechtliche Beratung zu diesem Thema zu leisten?
Wenn nein, dann möchte ich Dich bitten, das sein zu lassen. Falls Du Qualifikationen zu diesem Thema hast, lass es mich bitte wissen.
@Community:
Dieses Forum kann keine Rechtsberatung leisten.
Nur zur Klarstellung: Das hier ist keine Rechtsberatung, nur ein bisschen Info-Pingpong. Für alles Offizielle bitte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt fragen.
"Nur ein bisschen Orientierung – ohne meinen Anwalt sag ich gar nichts 😉".
Hallo ihr Lieben, hier wird ausschließlich über die Gesetzeslage diskutiert.
Aber bitte bedenkt auch, was kleinen Kindern passieren kann, wenn sich Teile ablösen, verschluckt werden, in die Nase gesteckt werden etc..
Ich spreche aus eigener Erfahrung, denn ich habe mir als Kind ein Kleinteilchen in die Nase gesteckt und aufgezogen und das war alles andere als ungefährlich.
CE-Kennzeichnung macht durchaus Sinn und ich würde niemals Selbstgehäkeltes, das aus mehreren Teilen besteht, verschenken oder verkaufen.
Was für eine Diskussion!
Ganz ehrlich ? Was wird noch alles gesetzlich geregelt? Man kann mit noch so vielen Gesetzen nicht vor Schaden schützen. Da kann man nur den Kopf schütteln . Wenn es nicht das Kuscheltier ist ,ist es die Kinderjacke ,die evtl. kleine Knöpfe hat und an denen kann man wundervoll rumkauen als Kind. Oder das tolle Prinzessinkleid mit den Pailletten die so toll glitzern und auch sich super abmachen lassen fürs Puppenkleid. Kinder machen Sachen auf die Erwachsene nicht kommen. (Erbsen in Ohren und Nase stecken)Ich finde es schrecklich immer mehr gesetzliche Regelungen zu erfinden ,damit alles so sicher erscheint. Keiner blickt mehr durch und man kann damit trotzdem nicht alles verhindern. Aber das ist nur meine Meinung.
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