1. Wieso darf man bei gewissen Anleitungen die Häkeltiere nicht verkaufen?
Mache ich mich dann echt strafbar wenn ich diese für Freunde mache und sie mir etwas geben für die Arbeit und die Wolle?
2. Wieso sind solche vermerke erst in der Anleitung drin und nicht schon in der Vorschau? Ich habe schon paar Anleitungen kauft und 4-5 Fr. bezahlt und dann konnte ich die Anleitung nicht mal brauchen.
3. Woher bekomme ich Anleitungen deren Tiere ich auch mal auf einem Herbstmarkt verkaufen darf?
4. Wenn steht es muss der Anleitungshersteller genannt werden, reicht das, wenn ich dann dem Tierchen einen Zettel in die Verpackung reinlege wer es gemacht hat und woher die Anleitung war?
Oder muss das am Tierchen selber befestig sein?
Hoffe mir kann da jemand helfen. Habe sonst schon das Gefühl mit einem Bein im Knast du stehen :)
Wohne in der Schweiz falls sie etwas zur Sache tut von wegen Gesetzen und so....
Zunächst mal: Ich bin KEIN Anwalt und meine Antwort ersetzt keine Rechtsberatung.
Meiner Erfahrung nach schreiben das die meisten schon in die Beschreibung rein - Ansonsten frag doch einfach kurz beim entsprechenden Autor per Nachricht nach. In der Regel kriegt man sehr schnell eine Antwort :)
Die wenigsten werden was dagegen haben, wenn du was für Freunde machst und dir was für das Material geben lässt.
Inwieweit das "Verbieten" überhaupt rechtens ist, darüber streiten sich die Geister... Ich habe für beide Seiten schon Rechtsurteile gelesen, Riskieren würde ich persönlich aber nichts.
(Dass du die Anleitung selbst nicht weiter geben darfst, ist ja selbstverständlich :))
Ein größeres Problem sehe ich in deinem Fall eher beim Thema Verkauf von Kuscheltieren allgemein.
Du stellst in dem Fall Spielzeug her und wenn du das Verkaufst, müssen die Tiere nach der entsprechenden Norm geprüft werden und ein CE-Zeichen tragen.
Ja, ich weiß, andere machen es auch und auch im großen Stil... Aber gerade, wenn du zB. auf Märkte gehst, solltest du da ganz arg aufpassen. Es mussten schon viele ein Lehrgeld bezahlen, die "nur so nebenbei" bisschen verkauft haben. Und das kann teuer werden.
Auch der Hinweis: "Nur zu Dekorationszwecken" o.Ä. hilft da nicht.
Wenn du das Risiko runter schrauben willst, verkaufe lieber Kleidungsstücke o.Ä. :)
Ich wünsche dir alles Gute und hoffe, du findest einen Weg :)
grundsätzlich ist es so, dass der Verkauf nicht verboten sondern gestartet werden muss. Steht nichts dabei, ist er verboten. Es muss eine Erlaubnis erteilt werden. Von daher kannst Du, wenn keine Erlaubnis in der Artikelbeschreibung steht, erstmal davon ausgehen, dass der Verkauf nicht gestattet ist. Um sicher zu gehen, kannst Du dann vor einem Kauf beim Autor fragen, ob er nicht doch gestattet ist oder unter welchen Bedingungen (Stichwort Lizenz) er gestattet werden könnte.
Im Übrigen ist eine Stückzahlbegrenzung bei einer Erlaubnis nicht rechtlich haltbar, eine Begrenzung auf z.B. lokale Märkte und gleichzeitiges Internetverkaufsverbot und eine zeitliche Begrenzung schon.
stöber dich doch einfach durch die Anleitungen hier, und wenn du eine Anleitung findest, bei der nichts dabei steht, kannst du ja, wie es Tina schon geschrieben hat, vor dem Kauf den Autor / die Autorin über die Kontaktfunktion anfragen. Oft steht bei den Anleitungen schon in der Beschreibung unter "Sonstige Angaben des Autors / der Autorin", ob das fertige Produkt verkauft werden kann. Ich bin mir sicher, dass du hier ganz viele schöne Anleitungen finden wirst, wo du dein selbst gehäkeltes Tier hinterher an Freunde verkaufen kannst.
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