Hallo!
Auch ich kann nur empfehlen, ein Gewerbe anzumelden - Dies ist recht einfach und kostet nicht viel...
Bis zu einem gewissen Jahresumsatz ist es auch steuerbefreit:
"Kleinunternehmerregelung tritt ein, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen inklusive der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Betriebseröffnungsjahr laut Umsatzsteuergesetz §19 nicht mehr als 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen.
Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie die Umsatzsteuer ausweisen möchten oder nicht. Bei Nichtausweisung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Das lohnt sich für alle, die weder bei der Existenzgründung noch später hohe laufende Kosten haben, von denen sie sonst die Umsatzsteuer abziehen könnten. Dies hat den Vorteil, dass den Kleinunternehmern die ständigen Meldungen beim Finanzamt entfallen."
Es ist also recht einfach und umkompliziert. Ich würde an deiner Stelle keine Umsatzsteuer berechnen und dies in den Rechnungen ausweisen. Bis zu dem oben genannten Jahresumsatzes ist es auch nicht notwendig. die Umsatzsteuer zu berechnen. Eine Buchführung ist in der Kleinunternehmerregelung auch nur in Form einer einfachen Einnahme/Ausgaben-Rechnung, bei der Kosten und Umsätze einfach aufgelistet werden.
Solange ich weiß, hast du aber auch etwas Zeit, ein Gewerbe anzumelden - Du kannst es dir also überlegen...
Lange würde ich aber nicht damit warten...
Heir bekommst du alle weiteren Infos:
http://www.gruenderlexikon.de/magazin/gewerbeanmeldung-faq-14
Falls du schon anfangen willst, schreibst du in deinen Rechnungen neben dem Firmennamen einfach ein "i.Gr.", das heißt "in Gründung". Dies ist zwar nur bei einer GmbH üblich, aber so wissen deine ersten Kunden Bescheid.
Ich hoffe, dir ein wenig weitergeholfen zu haben.
Liebe Grüße und viel Freude,
BettyBoom