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Montag, 20. Juni 2016 um 10:33
Hallo liebe Leute,

seit meinem letzten Beitrag im Forum seit über 2 Monaten, bei dem ich rausfand, dass ich meine Homer Simpson Häkelanleitung nicht verkaufen darf, war ich nicht mehr sehr aktiv hier... Jetzt hab ich aber endlich meine ersten selbst erstellten Figuren fertig und muss die Anleitung nur noch schön in Form bringen :)

Ich vermute, diese Infos findet man hier alle irgendwo, aber ich finde mich noch nicht so zurecht... Deshalb wäre es super, wenn mir jemand trotzdem nochmal weiterhelfen kann oder mir einen Link zukommen lässt. wo das gut erklärt ist.
Ich möchte hier neben meinem Vollzeitjob her nur ein bisschen verkaufen, also kein "großes" Geschäft machen, und da ich sowas noch nie im Leben gemacht habe und noch nichtmal nen Nebenjob hatte, weiß jetzt nicht, was ich beachten muss.

-Muss ich das irgendwie irgendwo vorab anmelden?
-Ist ein Mindestbetrag / Monat notwendig, dass ich das melden muss? (ich hab gerade so den 450€-Job im Hinterkopf, den man nebenher ja auch machen darf...)
-Muss ich das ganze am Ende des Jahres in der Steuererklärung angeben? Muss ich diese auf jeden Fall machen? (Musste ich bisher nicht)
-Muss ich wegen ein paar Anleitungen ein Kleingewerbe anmelden?
-Wie sieht es mit einem Impressum o.Ä. aus? Das hab ich mal aufgeschnappt, muss ich das auch machen?
-Was muss ich sonst noch beachten, was Anfänger gerne vergessen?


Sorry für die vielen Fragen, aber ich will einfach nichts falsch machen :) Vielleicht gings ja jemandem am Anfang gleich.

Vielen Dank für eure Antworten :)
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 11:14
Hallo!

Zunächst solltest Du Deinen Arbeitsvertrag aufmerksam lesen, ob Dir eine Nebentätigkeit überhaupt gestattet ist - bei Unsicherheit lieber den Chef fragen!
Dann folgt der Weg zum Amt - Gewerbe anmelden (man kann wohl auch ohne "Gewerbe" Anleitungen anbieten, wenn man als "Künstler" gemeldet ist, aber darüber sollte man Dich beim Amt aufklären können.
Eine Steuererklärung (Gewinn-und-Verlustrechnung" ist das Stichwort hier für die Nebentätigkeit) wirst Du machen müssen, denn nun hast Du nicht nur Einnahmen aus nicht-selbständiger Arbeit (ich nehme an, Du hast Steuerklasse I, II oder IV, ansonsten würde eine Pflichtveranlagung sowieso vorliegen!), sondern auch Einnahmen aus selbständiger Arbeit.
Ob Du zur Umsatzsteuer optierst oder nicht bleibt Dir als Kleingewerbetreibender selbst überlassen, lass Dich dahingehend vom Steuerberater beraten.
USt ins europäische Ausland hast Du aber in jedem Fall abzuführen!
Du musst ein Impressum haben! (Auch wenn das hier einige nicht so eng zu sehen scheinen, aber die Abmahnung droht da immer!)
Auch ein Widerrufsrecht ist Pflicht - das muss rechtlich auch in genauen Vorgaben gehalten sein!
Dann musst Du Deine nebengewerbliche Arbeit bei der Krankenkasse melden - es gibt Grenzen für den zeitlichen Aufwand und Verdienst!

Ja, das wars erstmal.

Ich hoffe, ich konnte helfen!

LG - Nina
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 11:16
Ach so, es ist kein Mindestbetrag notwendig! Das, was Dir da im Kopf herumspukt, ist ein "Minijobs". Da bist Du aber angestellt bei jemandem.
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 11:16
Hallo,
ja, das sind eine Menge Fragen. Vor denen stand ich vor Jahren auch einmal.

Was ich Dir auf jeden Fall schonmal beantworten kann, es gibt kein: "Bisschen verkaufen, also kein großes Geschäft machen." Wenn Du hier im öffentlichen Raum Anleitungen zum Verkauf anbietest, dann handelst Du gewerblich!

Die ersten Schritte wären:
  • Du brauchst, wenn Du einen Vollzeitjob hast, die Erlaubnis Deines Arbeitgebers ein "Nebengewerbe" zu betreiben.
  • Du musst Dir einen Gewerbeschein bei der Stadt besorgen. Die Gebühren dafür sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich (ich glaube, bei mir waren es 25 €)
  • Wenn Du den Schein hast, bekommst Du automatisch Post vom Finanzamt. Dort musst Du dann die Kleinunternehmerregelung beantragen, damit Du keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen musst. Es gibt aber Ausnahmen für Verkäufe innerhalb der EU. Hier bist Du auch als Kleinunternehmer verpflichetet Umsatzsteuer in die einzelnen Länder abzuführen. Das geht aber auch gebündelt im MOSS Verfahren. Oder Du trittst diese Steuerpflicht an CP ab und bezahlst dementsprechend höhere Provision
  • Du wirst auch Post von entweder IHK oder Berufsgenossenschaft bekommen, je nachdem was in Deinem Gewerbeschein steht.
  • Für das Finanzamt musst Du jährlich eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung aufstellen (EÜR)
  • Impressum und Widerrufsrecht sind Pflichangaben für das Internetgeschäft
Das wären mal die ersten Punkte, die mir so auf die Schnelle einfallen. Da gibt es bestimmt noch mehr, was beachtet werden muss.

Nicht Bange machen lassen. Das ist am Anfang eine ganze Menge, aber da müssen am Anfang alle durch.
Lieben Gruß
Petra
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Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 11:37
Danke erst mal für eure Antworten.
Uiuiui, das ist ja doch einiges, was man machen muss... Das hab ich irgendwie unterschätzt.

Also ich darf laut Arbeitsvertrag einer Nebenbeschäftigung nachgehen - aber diese muss ich "umgehend melden". Das dürfte also passen :) (Mal davon abgesehen, dass jetzt sowieso ein GF-Wechsel ansteht... Da wirds ihm ohnehin egal sein)

Nach euren bereits sehr aufschlussreichen Antworten spuken mir schon wieder 100 weitere Fragen im Kopf rum - Ich glaube, es wäre das beste, wenn ich mich erst mal telefonisch mit jemandem von der Stadt auseinander setze...

Nur noch einige weitere, die mich direkt interessieren:

-Muss ich einen "Geschäftsnamen" haben, bevor ich mich dort melde? oder reicht die Info à la: "Monika Mustermann betreibt ein Kleingewerbe"  und dann kann ich einfach verkaufen?
-Fallen jährliche Kosten an?
-Muss ich am Ende des Jahres irgendwelche Kosten angeben, die ich hatte? Also quasi Materialkosten o.Ä.? (In dem Fall: Wolle) Das wäre ja leicht kompliziert...

Vielen Dank nochmal! Es ist wirklich verwirrend :D
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 11:46
Nochmals hallo!

Zu den Kosten:
Es ist natürlich für Dich sehr (!!!) wichtig, Deine Kosten zu sammeln und im Rahmen der G&V (oder auch EÜR = Einnahme-Überschuss-Rechnung) anzugeben, denn diese Kosten senken ja Deinen Gewinn und damit Deine steuerliche Belastung!
Sprich: Du meldest Gewerbe an und kaufst Dir Wolle. Die Quittung unbedingt aufheben!
Alle Kosten, die im Rahmen Deiner gewerblichen Tätigkeit anfallen, sammeln und angeben!

Einen "Geschäftsnamen" muss man haben, allerdings reicht da theoretisch auch Dein "normaler" Name.
Ansonsten hast Du ja hier auch einen User-Namen. Wenn es der ist, unter dem Du verkaufen willst, gib diesen als Geschäftsnamen an.

Jährliche Kosten:

Ja! Für Handwerkskammer/Berufsgenossenschaft, ggf. Steuerberater.
Diese Kosten sind auch wichtig im Rahmen der EÜR! Es sind ja notwendige Geschäftsausgaben.


Ja, es ist erstmal ein Berg, aber den zu erklimmen ist nicht so schwer.
Und mit der Zeit entwickelt man Routine und alles geht schneller und leichter von der Hand...wie beim Häkeln :)

LG
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 11:54
Auch nochmal hallo und nochmal vielen Dank! :)

Ich kann mir das irgendwie gar nicht vorstellen, dass wirklich JEDER, der hier oder wo anders verkauft, diese Schritte durchgegangen ist. Aber ich will ja auch nichts falsch machen und irgendwelche Steuern hinterziehen oder so :D

Naja, dann heißts jetzt ab ans Telefon und die Stadt anrufen! Und dann mal schauen, ob sich das überhaut einigermaßen lohnt. Ich will ja schließlich nachher nicht noch nen Haufen Geld an die Ämter und alles bezahlen, falls ich wirklich nicht viel einstelle und womöglich kaum was verkaufe.

Vielen vielen Dank!
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 12:01
Hallo SchokoCookie91
willkommen bei uns auf dem Portal und im Forum.
Sobald Du die erste Anleitung hochgeladen hast, wirst Du automatisch für das Autorenforum freigeschaltet. Dort findest Du auch Infos zu allen anderen Aspekten rund um den Anleitungsverkauf.
Durch den Papierkram musst Du halt jetzt durch, aber das mussten die anderen auch. Wie Nina/Zwergnasebär schon schreibt, es wird leichter mit der Zeit, auch wenns anfangs nach viel Neues zu lernen gibt.
Das wird schon werden. Viel Erfolg.
Josefa | Mod bei crazypatterns.net
Du möchtest die Anleitungs-Highlights angucken? - Dann klick gleich hier rein und entdecke Schönes & Neues. Viel Vergnügen beim Lesen & Stöbern auf Crazypatterns.
Fertige Einzelstücke zu ausgewählten Anleitungen könnt Ihr hier bekommen.
 
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 12:52
Als kleinen Tipp von mir:

Falls du bei Facebook bist, dort gibt es auch extra Gruppen zu dem Thema. Kleingewerbe häkeln und stricken zum Beispiel, da kannst du dir auch einige Infos erlesen. Aber besser ist es natürlich immer, direkt bei den zuständigen Ämtern zu fragen, da im Netz auch viele Laienaussagen herrumschwirren. Alles nicht so schlimm, wie es sich erst anhört.
Sicherlich haben hier nicht alle Gewerbe angemeldet, viele haben auch weder Impressum noch Widerrufsbelehrungen. Aber mach es lieber richtig und schau nicht, was Andere machen, könnte im Ernstfall übel teuer werden.
Wünsche dir gutes Gelingen und viel Erfolg

L.G - Claudia
Mit dem Frühling kommen auch die Blümchen zum Vorschein, so wie Flora und Lisa . Hol dir jetzt diese 2 in 1 Anleitung und läute den
Häkelfrühling mit ein.

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Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 13:10
Hallo SchokoCookie91,

noch eine kleine Ergänzung von mir: Du kannst jetzt schon anfangen Deine Quittungen und Nachweise (z.B. über Beratungsgebühren) zu sammeln, d.h. noch bevor Du Dich als selbständig gemeldet hast. Du kannst sie dann beim Finanzamt als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen. Diese Quittungen können bis zu 3 Jahren vor der Meldung reichen, es muss nur nachweisbar sein, dass die Kosten im Rahmen der Vorbereitung zur Selbständigkeit entstanden sind.

LG Inna
Mein Shop bei CrazyPatterns: InnasVorlagenshop
Schaue Dir auch meine Kollektionen an oder besuche mich auf Facebook

Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 13:11
Hallo Liebe Josefa und liebe Claudia,

vielen Dank auch euch für die Antworten.

Selbstverständlich will ich alles richtig machen und gerecht bleiben - in dem Thema bin ich immer empfindlich, egal, ob ich erwischt (und bestraft) werde oder nicht ;) (Ich gehör auch zu der Sorte von Menschen, die anderen ständig Vorträge hält, wenn sie im Internet kostenlos Filme schauen :D)

Da die entsprechende Ansprechpartnerin bei der Stadt nicht greifbar war, hab ich dieser mal eine Mail geschrieben. Jetzt heißt es: Abwarten und Tee trinken :) Mal schauen, was zurück kommt.
Wenn mir das Thema Kleingewerbe für 1-2 Anleitungen zu teuer wird, muss ich eben doch bisschen kreativer werden und mehr einstellen :) (Und zur Not hab ich eben bisschen Lehrgeld bezahlt ;))

Ich freu mich, euch alle dann bald im Autorenforum zu treffen :)
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 13:16
...und danke, Inna! :) (Hat sich überschnitten)

Blöd, die Quittungen hab ich immer schön in den Müll geschmissen... Hab mal da was gekauft, mal da... Dann mal was geschenkt bekommen,... Naja was solls! Ab jetzt wird aufgepasst :)

Noch eine letzte Frage in die Runde (vorerst ;)):
Empfehlt ihr, die Anmeldung über nen tollen Namen? (Schokocookie möcht ich jetzt nicht als Gewerbenamen haben ;) Das war nur so spontan zum nen Account erstellen.) oder lieber einfach Vorname Nachname? Was habt ihr getan / würdet ihr tun? :) (Da muss ich ja nochmal kreativ werden!)
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 13:41
Huhu!

Ein schöner, eingängiger Name ist gut und wichtig! Sodass sich potentielle Kunden daran erinnern!
Aber auch da ist Folgendes geboten: nimm nichts, das es schon gibt (und das ggf. sogar geschützt ist! Auch nicht explizit ©- geschützt bedeutet nicht, dass man einen Namen "ungestraft" auch benutzen darf! Im Internet gibt es Seiten, auf denen man das kontrollieren kann, ob es gewisse Produkt-/Geschäftsnamen gibt bzw für welchen Warenbereich sie geschützt sind).

Und ich denke, Du bist gut vorbereitet, auch wenn Dir jetzt alles viel vorkommt!
Du bringst die Grundvoraussetzungen mit: Wissbegierigkeit, Ehrlichkeit und (wahrscheinlich) auch ausreichend Fantasie und Kreativität.
Klar, mit 2 Anleitungen wirst Du nicht auf großartige Umsätze kommen, aber wo 2 Anleitungen "entspringen", da sind auch noch mehr ;)

LG - Nina
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 15:17
Hallöchen, 

eigentlich ist ja schon das Meiste gesagt. 
Ich wollt nur mal die Sorge nehmen das es teuer werden könnte. 
Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist. Mich hatte die IHK nach der Gewerbeanmeldung angeschrieben und mir einen Fragebogen zugeschickt. Da ich im Nebengewerbe bleibe bin ich in der Hinsicht Beitragsbefreit.
Und als Kleingewerbe bist du nicht verpflichtet einen Steuerberater zu beauftragen. Naja ab einem gewissen Punkt denke macht es dennoch Sinn, aber theoretisch kannst du es auch selbst machen. 

Liebe Grüße und viel Gründungserfolg
Tolle Anleitungen findest Du in meinem Shop.
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Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 15:36
Ok, das klingt ja schon mal super :) Vielen Dank! :)

Dann liegt das finanzielle Risiko wohl hauptsächlich bei den unglaublichen 27€ Gebühren, die ich bei der Stadt zahlen muss :) (Hab die Antwort und das Formular zum ausfüllen bekommen), das Risiko geh ich gerne ein :D Das restliche Risiko ist ja bloß, dass ich Zeit "kaputt mache", aber die würd ich vermutlich sowieso mit Häkeln verbringen, von daher ist alles gut :)

Jetzt wart ich im Moment trotzdem noch auf die Antwort von dem Örtlichen Ansprechpartner für Existenzgründer im Finanzamt. Vielleicht hat der mir noch was zu sagen. Sicher ist sicher :)
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 16:13
Hallo @Birgit:

Eine Verpflichtung, einen Steuerberater zu beauftragen, gibt es in Deutschland generell nicht, egal, ob 1-Mann-Kleingewerbetreibender oder 10.000-Mann-Angestellte-Betrieb.
Wers selbst machen WILL und KANN, darf das auch - aber wer keine Ahnung hat, sollte sich - zumindest zu Anfang - helfen lassen.

LG - Nina
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 17:05
@ Birgit,
Nur zum Verständnis, falls es auf meinen Beitrag bezogen war: Ich meinte mit " es kann teuer werden", wenn man weder Impressum noch Widerrufsbelehrungen hat und somit  eine Abmahnung vom Anwalt riskiert.
Ansonsten ist selbstverständlich nichts teuer. Meine Steuererklärung mache ich IMMER selbst.

L.G - Ckaudia
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Montag, 20. Juni 2016 um 17:07
Zum Thema Steuerberater:
Als ich vor ca. 9 Jahren began, gehäkelte und gestrickte Dinge zu verkaufen, habe ich einfach mal ein Informationsgespräch bei einem Steuerberater in meiner Nähe vereinbart. Ich hatte Fragen, die ich mir vorher notiert habe, gestellt und hilfreiche Antworten bekommen. Als ich bezahlen wollte, winkte der Steuerberater freundlich ab. Ich habe dann etwas in die Kaffeekasse getan.
Für die EÜR habe ich mir dann ein Buch gekauft. Da gibt es viel auf dem Markt. Ich habe es noch und brauche es nicht mehr. Wenn Du mir eine PN schreibst, dann kann ich es Dir schicken.
LG Petra
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Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 18:30
Ich glaube mein Handy hat meinen letzten Beitrag gefressen. oO

@Claudia : Nee nee. Es hat sich für mich nur alles so gelesen, als wenn sie jetzt Sorgen bekommt über die Kosten die anstehen. 
Und erstmal stehen nicht zwangsläufig hohe Kosten ins Haus. Du warst aber nicht gemeint. Du hast ja Recht mit dem was du schreibst. Aber das liegt ja daran, dass es eben rechtlich festgelegte Sachen sind und wer sich nicht dran hält ist dann ja selbst schuld. 
Also irgendwie habe ich jetzt viel mehr geschrieben als ich wollte und hoffe wenigstens nicht so blöde geschrieben zu haben, dass du mich verstehst. 
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Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 19:44
lach....alles gut....schreib soviel du willst ;-)
Ich versteh dich...hihi
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Montag, 20. Juni 2016 um 20:58
Ich möchte nochmal danke, danke, danke sagen! Ihr habt mir sehr viel weiter geholfen. Jetzt kommt mir das Vorhaben nicht mehr ganz so unrealistisch vor und ich hab auch keine Angst mehr, in den finanziellen Ruin zu geraten :)

Jetzt hänge ich nur noch am Namen.

Vielleicht weiß ja da nochmal jemand einen Rat.. Mir sind soo viele Sachen eingefallen, aber natürlich gibts alle tollen schon. (Maschenwerkstatt, Häkelzauber, Wollwunder, SuperLoop, ...so viele Möglichkeiten.)

Darf ich solch einen "vergebenen" Namen verwenden, wenn ich davor meinen Vornamen setze? Tina's Maschenwerkstatt, Tina's Häkelzauber, Tina's Wollwunder, .... ihr wisst, wie ich meine :D
Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 21:26
Falls dir das etwas hilft. In meinem Gewerbeschein steht mein Name!

Spontan fällt mir gerade mal Wolltini ein, aber zum einen muss der Name dann ja zu dir passen. 
Und zum anderen kann ich nur sagen mein "Schönes aus Wolle " würde ich heute auch anders wählen, aber dann verwirr ich meine Kunden ja.
:-D
Tolle Anleitungen findest Du in meinem Shop.
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Antwort

Montag, 20. Juni 2016 um 22:03
Ich wäre vorsichtig mit den Namen - "nur" den eigenen Namen voran zu stellen oder auch hintendran zu hängen, muss nicht reichen.
Beispiel: ich könnte mich auch nicht einfach "Nina-Converse" nennen, da würde viiiiel Ärger und noch mehr Geldstrafe drohen...
Wie geschrieben, man kann auf unterschiedlichen Plattformen (ich müsste meinen Mann fragen, welche genau es waren...aber der schlummert selig vor dem Fernseher ;) - aber das findet man auch selbst)nachsehen, was geschützt ist und in welchem Bereich.

LG - Nina
Antwort

Mittwoch, 22. Juni 2016 um 13:27
Nun muss ich auch noch meinen Senf dazu geben, betrifft den Firmen Namen:

Firmennamen dürfen nur Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind , bilanzieren oder eine Kapitalgesellschaft haben, verwenden. Du wirst am Anfang ein Kleinunternehmer sein und daher muss deine Gewerbeanmeldung auf deinen Vor- und Zuname erstellt werden.
Natürlich kannst du dir für deinen Shop einen Design Namen auswählen, nur im Impressum muss unter dem Design Namen unbedingt dein Vor- und Zuname zu finden sein. Das gilt auch für Rechnungen, die du erstellst.
Deine Firma läuft auf deinen eigenen Vor- und Zuname als Einzelunternehmen.

LG Evi
Hier kommst du zu meinen Anleitungen







Antwort

Mittwoch, 22. Juni 2016 um 13:48
Ich würde es weniger schön finden, wenn sich jemand "Tinis Wollness-Oase" oder "Tinis Wollness-Designs" nennen würde. Wobei ich rein rechtlich nichts dagegen machen könnte, da die Namen nicht geschützt sind.  ;-)

Aber ich würde auch einen Namen mit Wiedererkennungswert wählen, der vielleicht auch deinen Vornamen oder einen Teil davon beinhaltet.
Wolltini fand ich auch schon ganz hübsch. Geh mal in dich und werde kreativ, spiele mit den Buchstaben und Sprachen. Muss ja nicht zwingend deutsch sein. Mir hat das damals irre Spaß gemacht. :-)
Antwort

Sonntag, 26. Juni 2016 um 16:34
Hallöchen,
für alle, die eine günstige begleitende Unterstützung brauchen: http://www.aktivsenioren.de/
Hier zahlt man einmalig einen Beitrag - es waren mal 100 EUR - dann erhält man als Existenzgründer wunderbare Unterstützung von Wirtschaftsprofis, die in Rente sind.. Kann eine Menge Steuerberatungskosten sparen. Für Angestellte gibt es zudem die sog. "Lohnsteuerhilfe-Stellen", die auch erheblich günstiger sind, als Steuerberater.
Außerdem habe ich gute Erfahrungen bei Anfragen direkt beim Finanzamt gemacht - kann ich nur empfehlen.
Viel Strick-/Häkelspass wünscht
Traudelina
https://www.crazypatterns.net/de/search?keyword=Traudelina
http://swollkoerberl.jimdo.com/        
Antwort

Sonntag, 26. Juni 2016 um 17:56
Hallo Waltraud,

der Tipp mit den Senioren ist sicher gut, das kann ich nicht bewerten.
Der mit den Lohnsteuerhilfevereinen nicht.
Zum einen tritt man tatsächlich einem Verein bei, in dem man zu zahlen hat, ob man nun die Hilfe in Anspruch nimmt oder nicht. Und zum zweiten ist man da, sobald man selbstständige Einkünfte hat, nicht mehr richtig. Dazu dürfen die einen dort nicht beraten.

LG - Nina
Antwort

Dienstag, 5. Juli 2016 um 14:01
Hallo liebe Leute :)

Ich mach nochmal kurz in dem Thema weiter, vielleicht hat ja jemand nochmal nen Ratschlag.
Der letzte Stand war ja, dass ich wegen offener Fragen auf eine Antwort vom Finanzamt gewartet habe - Das tue ich bis jetzt noch... (Ich wollte mir von ihm persönlich nochmal den Ablauf erklären lassen bzgl. dem ganzen Steuer-Zeug)
Der zuständige Ansprechpartner hat versucht, mich anzurufen... Aufgrund der Arbeit konnte ich nicht ran gehen, da schrieb er mir nur zurück: "Ich habe Sie telefonisch nicht erreicht, bitte melden Sie sich unter....." Das hab ich versucht - seitdem schon ca. 100 mal... ich erreich ihn einfach nicht! (Und da ich ja arbeite, kann ich auch nicht 24/7 am Telefon hängen) Auch über die Zentrale hab ich ihn nicht bekommen...

Egal, wen ich in meinem Bekanntenkreis frage wegen dem Thema... Alle sagen, ich soll einfach ein Kleingewerbe anmelden, ist alles unproblematisch, keine Sorge... Aber es kommt immer der Zusatz: "Ich würd aber nochmal mit dem Finanzamt reden." --> Toll.

Was meint ihr: Soll ich einfach den blöden Gewerbe-Antrag (den ich längst fertig zuhause liegen hab) abschicken? was würdet ihr tun? Ich will endlich loslegen :D
Antwort

Dienstag, 5. Juli 2016 um 14:28
Hallo SchokoCookie,

ich weiß jetzt nicht welche Fragen Du noch konkret an das Finanzamt hattest - aber wenn Du hier Anleitungen verkaufen willst, brauchst Du die Gewerbeanmeldung ja sowieso.

Und kurz nachdem das Gewerbe dann angemeldet wurde, wird sich das Finanzamt bei Dir melden und wird u.a. eine Schätzung der Einkünfte für die nächsten 1-2 Jahre haben wollen (um zu sehen, ob Du als Kleinunternehmer laufen kannst - und das kannst Du solange Du unter 17.000 EUR im Jahr bleibst).

Dann heißt es nur noch Belege sammeln und am Ende des Jahres eine einfach Einnahmen/Überschuss-Rechnung machen, die Du dann mit bei Deiner normalen Steuererklärung unter "Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit" einbaust.

Die Gewerbeanmeldung an sich geht relativ schnell - ich hatte es per Post hingeschickt und es hat etwa eine Woche gedauert. Wenn man direkt hingeht, dann machen sie es meistens sogar direkt.

LG Stefanie
Aramis-von-K
   

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https://www.crazypatterns.net/de/store/AramisvonK
Antwort

Dienstag, 5. Juli 2016 um 14:46
Danke :)
Ich hab eigentlich nur nochmal die Fragen gestellt, die ich schon hier und von Bekannten beantwortet bekommen habe (Kosten, Pflichten, was man sonst beachten muss....)

Mich hat eben nur verunsichert, dass mir jeder den ich (persönlich, nicht hier) gefragt hab, gemeint hat, ich soll nochmal mit dem Finanzamt reden... Ich glaub aber, ich schick sie einfach weg... 

Da freu ich mich ja schon drauf, wenn ich das einschätzen darf, wie hoch die Einkünfte sein werden :) Ist natürlich schwer zu sagen, wenn ich noch nie was verkauft hab ;)

Also dann... Ich schick sie heut oder morgen weg... In 1-2 Wochen kommt dann meine erste Anleitung :) (Vermutlich das was ich als Profilbild hab als "größeres" / Amigurumi und in schön, vielleicht aber auch erst mal den Schlüsselanhänger, mal schauen :) )
Antwort

Dienstag, 5. Juli 2016 um 15:27
Na dann wünsche ich Dir viel Erfolg! :-) Ich freu mich schon auf Deine Anleitungen!
   

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Antwort

Freitag, 7. Juni 2019 um 13:02
Hallo,

wie steht es mit deiner Gewerbeanmeldung, kannst du deiner Erfahrungen nach der Anmeldung teilen?
Sind alle deine Ängste ausgeräumt worden?
Antwort

Freitag, 7. Juni 2019 um 15:08
Hi :)

meine Gewerbeanmeldung ist ja nun auch schon bald 3 Jahre her und ja...
Am Anfang ists ein ganz schönes HickHack... Man hat viel Papierkrieg, immer wieder kommt eine neue Herausforderung auf einen zu. (War zumindest bei mir so, es kam immer wieder irgend ein Käse)

Ich persönlich habe das Glück, dass ich mich durch mein Studium so einigermaßen gut mit dem ganzen finanziellen Kram auskenne und da keinen Steuerberater o.Ä. zusätzlich brauche... Das Thema darf man nämlich auch nicht vergessen. 

Wenn man sich mal durchgewurschtelt hat, gehts dann schon und dann kann man sich auch auf das Anleitungsschreiben konzentrieren. 

Mein Tipp, den ich bloß jedem mit geben will: Die wenigsten werden von diesem "Nebenjob" reich. Für die meisten gibt es ein nettes Taschengeld (Das man sich nie nie niemals in €/Arbeitsstunde umrechnen sollte), manche müssen sogar kämpfen, dass sie am Ende vom Jahr auf ein Plus kommen. Ganz viele tauchen hier auch mal als Autor auf, verschwinden aber nach kurzer Zeit wieder in der Versenkung. 
Ein paar wenige, sehr talentierte und gute, Anleitungs-Autoren leben aber von diesem Job oder verdienen damit nebenher richtig gut mit. 

Wenn das aber ein richtiges Hobby ist und man die Herausforderung liebt, lohnt es sich allemal. Abgemeldet ist das Gewerbe zur Not schnell wieder :) 
ICH habe es jedenfalls nicht bereut.
    


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Antwort

Freitag, 9. April 2021 um 12:27
Hallo zusammen,

ich möchte auch gerne Anleitungen anbieten und habe die Beiträge hier aufmerksam gelesen.
Zu den Punkt Impressum und Widerufsbelehrung habe ich eine Frage. Muss beides hier auf der Plattform angegeben werden? Das konnte ich bisher nirgends finden.

Danke!

Gruß,
Karsten
Antwort

Freitag, 9. April 2021 um 19:53
Hallo Karsten. Du hast einen alten Beitrag gefunden, der vielleicht nicht mehr ganz aktuell ist. 
Nein, du musst kein Impressum und keine Widerspruch Belehrung haben. Die braucht nur CP
  
                           

                       

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